Mitgliederversammlung 16.05.2014

Weimar, 16.05.2014

Außerplanmäßige Mitgliederversammlung – Protokoll
Ort: Weimar, KV
Zeit: Freitag, 16.05.2014, 17:15 bis 18:00 Uhr

Teilnehmer: 31 Mitglieder inklusive Vorstand
Leitung: Vorsitzender G. Pfeiffer

Thema 1:

Satzungsänderung: Aufnahme der Lehrstuhlinhaber als geborene Mitglieder des Vorstandes.

Zunächst kurzer Bericht zur Vorarbeit durch den Vorstand: Herrn Serfling hat die Bereitschaft von Herrn Sauer, Psychiatrie, Herr Pfeiffer die Bereitschaft von Herrn Witte, Neurologie signalisiert bekommen. Herr Kieselbach berichtet, dass es für die KJP aufgrund des aktuellen Chefwechsels kein Statement dazu gibt.
Abstimmung über Thema 1 per Akklamation: 30 Stimme dafür, 1 Stimme dagegen. Damit ist die Satzungsänderung im § 13 mit folgendem Wortlaut angenommen:

Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus:

a) dem Vorsitzenden,
b) 2 stellvertretenden Vorsitzenden,
c) einem Schriftführer,
d) dem Schatzmeister,
e) 6 weiteren Mitgliedern,
f) den jeweiligen Lehrstuhlinhabern für Neurologie, Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Jena mit Berufung für die Dauer ihrer Berufung.
Für a) bis e) gilt: Unter diesen Vorstandsmitgliedern müssen vertreten sein: Vertreter der Hochschule, der Krankenhäuser und der Niedergelassenen und es müssen alle 3 Fachrichtungen repräsentiert sein.

Thema 2:

Abstimmung über Beitragserhöhung und neue Beitragsordnung

Zunächst wird den anwesenden Mitgliedern in einem kurzen Bericht des Schatzmeisters Herrn Schubert ein Bericht über die Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft vorgestellt. Es ergibt sich etwa eine Diskrepanz von 2000 Euro an Ausgaben pro Jahr. In der Diskussion ergeben sich keine für die neue Beitragsordnung zu berücksichtigenden Einwürfe. Die vorgeschlagene Beitragserhöhung auf 30 Euro sowie die Formulierung der Beitragsordnung wird satzungsgemäß im Einvernehmen mit den versammelten Mitgliedern (ausgezählte 29 Mitglieder bei 2 Enthaltungen stimmen dafür) angenommen.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 30 Euro. Er wird per Einzugsermächtigung erhoben. Die Abbuchung erfolgt frühestens … . Vom Mitgliedsbeitrag befreit sind Ehrenmitglieder, sowie auf Antrag an den Vorstand Mitglieder, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, bei Arbeitslosigkeit, bei Inanspruchnahme der Elternzeit oder bei befristet ruhender Mitgliedschaft.

Thema 3:

Verschiedenes:

Herr Lemke: Anstoß, die Mindestanzahl der Mitglieder für die Mitgliederversammlung zu diskutieren, eine Festlegung gibt die Satzung hier nicht vor. Frage nach der Stimmberechtigung der Vorstandsmitglieder in der Mitgliederversammlung. Aufnahme als Diskussionspunkte in die nächste Vorstandssitzung.
Frau Faour: Aufruf zur Mitarbeit bei der Aktualisierung der Mitgliederliste, die nach wie vor intensiver Überarbeitung und Aktualisierung bedürfen.

Prof. Dr. Gustav Pfeiffer, Vorsitzender der Gesellschaft
Dr. Björn W. Walther, Schriftführer